Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-14133
Fax: +43 732/7720-214355
E-Mail: post@gesundes-oberoesterreich.at
http://www.gesundes-oberoesterreich.at

Ist ein Verpflegungsbetrieb verpflichtet, Lebensmittelunverträglichkeiten der verpflegten Kinder zu berücksichtigen und entsprechende alternative Speisen anzubieten?

Von Seiten der Abteilung Gesundheit gibt es diese Verpflichtung nicht. Die Anfrage liegt ebenso nicht im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Gesundheit.

Folgende Aussage wurde mit der Lebensmittelaufsicht und der Direktion Bildung des Landes abgestimmt: 

Es obliegt der Entscheidung des Verpflegungsbetriebes beziehungsweise deren Träger, wie die Verpflegung dieser Kinder in der Praxis gestaltet wird. Eine Kennzeichnung der Allergene laut Allergeninformationsverordnung ist bei allen Speisen erforderlich.

Rückfragen können diesbezüglich an die Lebensmittelaufsicht des Landes gestellt werden.