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Ist ein Verpflegungsbetrieb verpflichtet, Lebensmittelunverträglichkeiten der verpflegten Kinder zu berücksichtigen und entsprechende alternative Speisen anzubieten?
Von Seiten der Abteilung Gesundheit gibt es diese Verpflichtung nicht. Die Anfrage liegt ebenso nicht im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Gesundheit.
Folgende Aussage wurde mit der Lebensmittelaufsicht und der Direktion Bildung des Landes OÖ abgestimmt:
Es obliegt der Entscheidung des Verpflegungsbetriebes beziehungsweise deren Träger, wie die Verpflegung dieser Kinder in der Praxis gestaltet wird. Eine Kennzeichnung der Allergene laut Allergeninformationsverordnung ist bei allen Speisen erforderlich.
Rückfragen können diesbezüglich an die Lebensmittelaufsicht des Landes OÖ gestellt werden.