Der Weg zur Auszeichnung

Vorstellung des Konzepts
Die Regionalbetreuung des Bezirks stellt dem Kindergarten bzw. der Krabbelstube, dessen Rechtsträger, der Gesunden Gemeinde und dem Verpflegungsbetrieb das Projekt unverbindlich vor.
Anmeldung
Die gemeinsame Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung durch Kindergarten/Krabbelstube, Verpflegungsbetrieb, Rechtsträger und Gesunde Gemeinde ist die Voraussetzung für die Teilnahme.
Dreijährige Startphase
Der Kindergarten/die Krabbelstube ...
- plant innerhalb von drei Jahren Maßnahmen zur Erfüllung der Kriterien des Gesunden Kindergartens bzw. der Gesunden Krabbelstube und verankert diese im Alltag.
- nimmt jährlich je eine der Säulen der Gesundheitsförderung Bewegung, Ernährung bzw. psychosoziale Gesundheit in den Fokus. Dabei werden innerhalb der drei Jahre alle drei Säulen aufgegriffen.
-
bespricht und legt im Planungsgespräch mit der Regionalbetreuung die vom Kindergarten/von der Krabbelstube vorab definierten Maßnahmen fest.
Der Verpflegungsbetrieb/die Kindergartenküche/der Kindergarten/die Krabbelstube ...
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setzt Maßnahmen zur Erfüllung der Kriterien für die Auszeichnung Gesunde Küche und etabliert diese im Alltag.
- nimmt innerhalb der dreijährigen Startphase ein Koordinationsgespräch mit dem Kindergarten/der Krabbelstube wahr.
Der Arbeitskreis Gesunde Gemeinde ...
- stimmt in einem gemeinsamen jährlichen Gespräch mit dem Kindergarten/der Krabbelstube die Gesundheitsförderungsbestrebungen auf Gemeindeebene ab.
- setzt den Möglichkeiten der Gesunden Gemeinde entsprechende Angebote in Kooperation mit dem Kindergarten/der Krabbelstube um (z.B. für Kinder, Eltern/Bezugspersonen, das Kindergarten-/Krabbelstubenpersonal).
Auszeichnung Gesunder Kindergarten & Gesunde Krabbelstube
Die Auszeichnung zum Gesunden Kindergarten bzw. zur Gesunden Krabbelstube wird verliehen, wenn bis Ende der dreijährigen Startphase die definierten Kriterien erfüllt sowie die drei Säulen der Gesundheitsförderung aufgegriffen wurden und alle Projektpartner sich verpflichten die Kriterien nach der Auszeichnung weiterzuführen.